Gestellte  Fragen


Weshalb braucht es eine Sicherheitsprüfung?
Elektrische Installationen nützen sich mit der Zeit ab. Deshalb schreibt das Gesetz eine regelmässige Prüfung aller elektrischen Installationen durch neutrale Fachleute vor. Durch Kontrollen und Messungen werden Gefahren rechtzeitig entdeckt und eliminiert. Ohne diese Prüfung kann es zu Bränden oder Unfällen kommen.


Wer ist für den Sicherheitsnachweis verantwortlich?
Für die Sicherheit von elektrischen Installationen sind die Eigentümer verantwortlich. Sie erhalten von der zuständigen Netzbetreiberin (Elektrizitätswerk) eine Aufforderung, innerhalb der Frist von sechs Monaten einen Sicherheitsnachweis zu erbringen.


Wann muss der Sicherheitsnachweis erbracht werden?
Neue oder geänderte elektrische Installationen müssen bei der Erstellung und der internen Schlusskontrolle durch den Elektroinstallateur und später in regelmässigen Abständen (Kontrollperioden) durch ein unabhängiges Kontrollorgan kontrolliert werden.


Was bedeutet die Nachweispflicht?
Mit der revidierten NIV wurde in der Schweiz per 1. Januar 2002 die Nachweispflicht für elektrische Anlagen eingeführt. NIV, 734.27 (Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen)


Braucht es bei einer Handänderung einen Sicherheitsnachweis?
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.


Was ist eine Kontrollperiode?
Je nach Gefährdungspotenzial der elektrischen Installationen werden zwei Kategorien definiert. Die erste Kategorie umfasst alle normalen elektrischen Installationen; die zweite alle speziellen. Für beide Kategorien sind Kontrollperioden in der Niederspannungs-Installationsverordnung festgelegt. Es gibt ein-, fünf-, zehn- und zwanzigjährige Kontrollperioden.